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Schlechte Nachrichten – Tagebuch des Schreckens

So gut und einfach wie am Anfang alles lief, so herzig und anstrengend ist es aktuell. Als hätte ich es geahnt beim schreiben des letzten Blogposts hier: Wir hängen etwas in der Luft.

Darin erwähnte ich, dass die Baubewilliung ein Problem werden könnten. Nun ist es so. Innerhalb einer Rekordzeit von nur 38 Minuten (wohl sogar noch etwas weniger) wurde unser Baugesuch abgelehnt). Aber mal der Reihe nach.

Donnerstag, 08.04.2021 – 23:26 Uhr

Wir haben unser Baugesuch komplett zusammen. Zur Vorprüfung hat uns die Gemeinde im Januar mitgeteilt, dass wir die Unterlagen zuerst per Mail schicken sollen, damit sie auf Vollständigkeit geprüft werden können. Super denken wir und machen das am Donnerstag, 08.04.2021 um 23:26 Uhr.

Postwenden bekomme ich eine Abwesenheitsmeldung, da die entsprechende Person wohl im verdienten Urlaub ist. Schade denke ich aber am Montag sollte die Person wieder im Büro sein. So eilig haben wir es ja nicht und mögen gut ein wenig warten. Denke ich.

Freitag, 09.04.2021 – 08:43 Uhr

Obwohl die gestern angeschrieben Person nicht im Büro ist, wird unser Mail weiter an den Bauverwalter geleitet. Was für ein Service!

Freitag, 09.04.2021 – 09:21 Uhr

Ich bekomme ein Mail vom Bauverwalter der Gemeinde.

Sehr geehrter Herr Mauch

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die Situation in der Zwischenzeit geändert hat. Die Gemeinde Villmergen ist seit längerer Zeit an der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Vom 8. März 2021 bis 6. März 2021 hat eine zweite öffentliche Auflage stattgefunden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die neue Bau- und Nutzungsordnung im Verlaufe des kommenden Jahres in Kraft treten könnte. In dieser neuen Bau- und Nutzungsordnung ist in der Wohn- und Arbeitszone WA II der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nicht zulässig. Das Grundstück auf dem Sie Ihr TinyHouse platzieren möchten, befindet sich in dieser zukünftigen Wohn- und Arbeitszone WA II, welche im Moment noch als Wohn- und Gewerbezone WG 3 betitelt wird. Bauzonen im Bereich von Bahnhöfen sollen aus raumplanerischen Gründen verdichtet überbaut werden. Das Patzieren eines TinyHouses würde diesem Grundsatz widersprechen. Wir haben dies dem Vater des Grundeigentümers, welcher auch der ehemalige Grundeigentümer war, vor ein paar Wochen telefonisch mitgeteilt. Da Ihr Bauprojekt nicht mit den Absichten der zukünftigen Raumplanung bzw. Bau- und Nutzungsordnung übereinstimmt, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihr Baugesuch nicht bewilligen können und die Parzelle 2575 allenfalls mit einer Bausperre oder Planungszone belegen werden.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und hoffen, dass Sie mit Ihrem Mieter eine einvernehmliche Lösung finden werden.

Bauverwaltung

Das heisst demnach, dass man sich wohl nicht mal die Mühe gemacht hat, um unserer Unterlagen anzuschauen. Für die obigen 1463 Zeichen bzw. 212 Wörter zu schreiben, zu überlegen was man genau schreiben will, dauert sicher 5 Minuten. Rechnet man die Zeit noch weg, welche es gebraucht hat um unser Mail zu lesen und zu verstehen, vergehen auch nochmals 2 Minuten. Dann noch 5 Minuten die es braucht, bis man die Mail sieht, dann kommt man auf 12 Minuten für die komplette Bearbeitung von unserem Mail. Summa-Summarum (ohne einen Kaffee dazwischen) bleiben dann noch knapp 26 Minuten für das Studium unsere Unterlagen und dem Entscheid, ein Baugesuch abzulehnen. Ich wusste gar nicht, dass auf den Gemeinden so schnell entschieden wird.

Freitag, 09.04.2021 – 09:38 Uhr

Ich muss anrufen. Ich habe ein paar Fragen.

Aussage Bauverwalter: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die neue Bau- und Nutzungsordnung im Verlaufe des kommenden Jahres in Kraft treten könnte.
Meine Frage: Wann kommt den genau die neue BNO?
Antwort Bauverwalter: Das könnte er nicht sagen. Es könnte sein, dass die im 2022 kommt aber vielleicht auch erst im 2023, 2024 oder noch später.
Meine Antwort: Aber dann können wir ja perfekt die Zeit überbrücken und dort wohnen!
Antwort Bauverwalter: Nein, nein. Wissen Sie, wenn Sie einmal da sind, bringen wir Sie nie mehr weg!
Meine Antwort: Wir haben nur einen Mietvertrag für fünf Jahre und in der Zwischenzeit wird unser Vermieter nicht bauen wollen.
Antwort Bauverwalter: Das könne jeder sagen und interessiert mich nicht.

Frage von mir: Im Januar, also vor nicht mal drei Monaten, wurde auf der Nachbarsparzelle ein TinyHouse bewilligt. Warum jetzt unser Gesuch so schnell abgelehnt?
Antwort Bauverwalter: Es sind jetzt halt drei Monate vergangen und wir haben uns umentschieden. Es ist jetzt einfach so.

Aussage Bauverwalter: und die Parzelle 2575 allenfalls mit einer Bausperre oder Planungszone belegen werden.
Meine Frage: Das heisst, auch wenn die neue BNO erst im 2024 kommt (zum Beispiel), dann können Sie verbieten, dass man auf der Parzelle etwas baut, was nicht einem Mehrfamilienhaus entspricht?
Antwort Bauverwalter: Ja, dass können wir und werden es auch machen. Wir können den Besitzer auch dazu zwingen, dort ein Mehrfamilienhaus zu bauen oder die Parzelle zu verkaufen, wenn es einen Investor geben würde.

Mein Fazit nach dem Telefonat

Ich verstehe, dass man am Bahnhof verdichtet bauen will. Was ich nicht verstehe ist, dass man uns nicht erlaubt, in der Zwischenzeit, bis ein Mehrfamilienhaus gebaut wird, dort zu wohnen. Und was ich noch viel weniger verstehe, dass eine Person diese Entscheidung alleine und innerhalb von wenigen Minuten treffen kann. So entgehen jetzt unserem Mieter Einnahmen, der Gemeinde Steuern und uns ein sichergeglaubten Bauplatz. Macht das wirklich Sinn?

Freitag, 09.04.2021 – 09:55 Uhr

Unser Vermieter meldet, dass er das mit seinem Vater (oben im Mail vom Bauverwalter erwähnt) anschauen besprechen wird.

Freitag, 09.04.2021 – 11:26 Uhr

Ich schreibe eine E-Mail an den Gemeinderat, zwei Personen.

Sehr geehrte Herren

Mein Name ist Michael Mauch aus Oberentfelden. Meine Frau und ich (41 & 46) haben gestern ein Baugesuch für ein TinyHouse eingereicht am Tannenweg 1, Dottikon. Bereits heute haben wir eine Absage bekommen. Leider. Dies obwohl an gleicher Stelle im Januar ein TinyHouse bewilligt wurde.
Der Grund sei, dass vielleicht in 2-3 Jahren eine neue BNO kommen wird, welche dann den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Nähe des Bahnhofs  verbietet (es geht um die Parzelle 2575).
In unseren Unterlagen ist ersichtlich, dass wir einen Mietvertag über “nur” 5 Jahre haben. Somit handelt es sich eigentlich um eine Zwischennutzung (im weitesten Sinne). Trotzdem bekommen wir keine Möglichkeit, unser Haus dort hinzustellen und sei es auch nur für die Dauer von 5 Jahren. Dabei wäre damit doch allen geholfen. Dem Vermieter, der Gemeinde (weil nichts leer steht und wir auch ein paar Franken an steuern bringen) und natürlich uns.

Ich erlaube mir Ihnen, im Anhang, unser Baugesuch zukommen zu lassen. Gerne kommen wir auch vorbei und stellen das Projekt persönlich vor.Es würde uns sehr freuen, wenn sich bezüglich dem Baugesuch noch etwas machen liesse. Gerne sind wir auch bereit, für eine feste Zeit etwas verbindliches zu unterschreiben.

Uns ist klar, dass die Wohnform in einem TinyHouse relativ neu ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns noch eine Möglichkeit geben würden. Das Haus ist sehr ökologisch. Wir produzieren unseren eigenen Strom, brauchen viel weniger Wasser und heizen und erzeugen Warmwasser mit Holz.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Freundliche Grüsse
Michael Mauch

E-Mail an den Gemeinderat

Update, Freitag, 09.04.2021 – 21:59 Uhr: Eine Antwort steht noch aus.

Freitag, 09.04.2021 – 13:57 Uhr

Wir bekommen Nachricht, dass der Bauverwalter am nächsten Dienstag, 13.04.2021 unser Gesuch dem Gemeinderat vorlegen muss. Entweder war es unsere E-Mail die dazu geführt hat oder aber eher wahrscheinlich, der direkte Anruf vom Vater unseres Vermieters an den Gemeinderat. Leise Hoffnung kommt zurück.

Freitag, 09.04.2021- 22:01

to be continued…

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