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Strommangellage und die Position der Solarpanels

Irgendwann, es war Oktober oder November 2022, wurde unser kleines Haus offiziell von der Bauverwaltung abgenommen. Alles war korrekt und den Vorschriften entsprechend. Bis auf eine Kleinigkeit. Wir hatten unsere Solarpanels in einem Winkel von 45 Grad aufgestellt. Erlaubt sind aber nur 20cm über die Oberkante des Flachdachs hinaus.

Wir waren uns dieser Regelung durchaus bewusst. Da aber die Schweiz, wie auch der Rest von Europa, in eine Strommangellage zu geraten drohte, dachten wir uns, wir stellen die Panels auf, um im Winter möglichst viel Strom erzeugen zu können.

Dies war jedoch nicht im Sinne der Bauverwaltung, da das Haus mit flach gestellten Panels genehmigt wurde. So mussten wir die Panels wieder so stellen, dass diese nur 20cm über das Dach ragen.

Offizielle Information über Strommangellage und Massnahmen

Am 23.11.2023 informierte der Bund offiziell über “Massnahmen für den Fall einer Strommangellage”. Es wurden deutlich hörbare Überlegungen darüber angestellt, was man bei einer Strommangellage zu tun gedenkt. Hier in unserer Gemeinde gab es eine offizielle Fragestunde zur Strommangellage und wie man selbst Strom sparen kann. Eine gute Sache, dachten wir.

Unser Haus ist nicht an das Gemeinde-Stromnetz angeschlossen. Wir versorgen uns selbst mit Strom. Aber die Panels müssen gemäss Verordnung (und weil es scheinbar schöner aussieht) möglichst flach gestellt werden. Jetzt im Sommer ist das ganz ok, weil die Sonne in Hülle und Fülle scheint, aber im Winter ist es ein wenig problematisch.

Offizielle Anfrage an den Gemeinderat und neue gesetzliche Grundlagen

Am 10.12.2022 stellten wir eine offizielle Anfrage an den Gemeinderat, ob wir in Anbetracht einer Strommangellage, unsere Solarpanels 60 cm höher stellen dürften, da so der Winkel besser ist und der Effizienzgrad um etwa 30% erhöht werden kann. Im Mai 2023 kam dann die Antwort:

“Die gesetzlichen Grundlagen haben sich geändert. Neu sind die Bestimmungen für Solaranlagen auf einem Flachdach wie folgt:

Solaranlagen gelten als ausreichend angepasst,

  • wenn sie die Oberkante des Dachrandes um höchstens 1 m überragen
  • von der Dachkante soweit zurückversetzt sind, dass sie, von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar sind
  • und nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt sind.

Wir bitten Sie, uns einen Grundriss und Schnittplan einzureichen, in denen Sie aufzeigen, dass die vorgenannten Punkte mit der maximal angedachten 80 cm Überragung des Dachrandes eingehalten werden können.”

Selbst nach mehrfachem durchlesen (was an meiner Intelligenz liegen mag) war mir nicht ganz klar, was wir einreichen sollten… und vor allem nicht, warum. Aber man soll ja auch nicht immer alles hinterfragen.

Rückfrage und Einreichung der Pläne

Nach nochmaliger Rückfrage und einem von mir eingereichten Schnittplan, schien dann alles klar (hoffte ich). So haben wir ein paar Tage später einen selbst angepassten Plan der Bauverwaltung vorgelegt und dürfen nun ab sofort unsere Panels 80cm über die Dachkante stellen.

Fazit

Es lohnt sich immer wieder, für bestimmte Dinge ein wenig zu kämpfen. Wir hoffen natürlich auch, dass sich der Aufwand gelohnt hat und wir im Winter auch zu 100% stromautark leben können. Fortsetzung folgt.

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